Wege, Ziele, Kräfte, Grenzen: Ziele

                                 Wege, Ziele, Kräfte, Grenzen

Ziele

Kann die römisch-katholische Kirche eine verheiratete Päpstin bekommen?

 

Einleitung

1. Mein ökumenisches Engagement seit 2004

2. Die „Eucharistische Ökumene“

3. Die „Eucharistische Ökumene“ startete zwölf Jahre vor dem „Synodalen Weg“

4. Cardinale in pectore seit 20. November 2010

5. Evangelische Kirchen weigern sich, den Papst anzuerkennen

6. Nicht alle Protestantinnen und Protestanten können Teil der römisch-katholischen Kirche werden

7. Anerkennung des Papstes und Gehorsamsversprechen als Cardinale in pectore

8. Der Weg von der Cardinale in pectore zur Kardinälin

9. Mamabile. Vier Stimmen im Konklave am 12. März 2013

10. Implikationen für das nächste Konklave

11. Übertritt in die römisch-katholische Kirche

12. Kann eine Cardinale in pectore bzw. Kardinälin heiraten und mamabile sein?

Fazit

 

Einleitung

 

Papst Franziskus hat zu einer Synode in Vorbereitung auf die internationale Bischofskonferenz 2023 aufgerufen.(1) Professorin Dr. Myriam Wijlens, Professorin für katholisches Kirchenrecht an der Universität Erfurt und Beraterin der deutschen Bischofskonferenz, wird in der Presse damit zitiert, dass Deutschland das Land sei, das einen solchen Prozess begonnen habe.(2) Das entspricht nicht den Tatsachen. Die Initiative für ökumenische Reformen nach einer langen Zeit der Stagnation und der Gedanke, dass und wie Frauen die Weihe zur Priesterin in der römisch-katholischen Kirche erhalten könnten, kommen von mir.

 

1. Mein ökumenisches Engagement seit 2004

 

Mein ökumenisches Engagement begann 2004. Ich habe als Studentin der Sozialwissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin und Pfarrerin der evangelisch-lutherischen Kirche in Bayern (außer Dienst) regelmäßig Messen in einer römisch-katholischen Kirche in Bayreuth besucht. Ich war die erste Pfarrerin der evangelisch-lutherischen Kirche in Bayern (außer Dienst), die inoffiziell an einer Fronleichnams-Prozession durch Bayreuth teilgenommen hat.

In der Karwoche und an Ostern 2006 habe ich erstmals an einer Generalaudienz und an Messen mit Papst Benedikt XVI. teilgenommen.

Bereits 2007 habe ich begonnen, über Themen aus der römisch-katholischen Kirche zu publizieren.(3) Seitdem schreibe ich regelmäßig über Papst Benedikt XVI., über Papst Franziskus, über den Vatikan, über die Aufarbeitung des Missbrauchs in der römisch-katholischen Kirche, über die Voraussetzungen zur Genehmigung der Weihe von Frauen zu Priesterinnen in der römisch-katholischen Kirche, über Macht in der römisch-katholischen Kirche und über andere Themen, die die römisch-katholische Kirche betreffen.

Ich habe an Apostolischen Reisen mit Papst Benedikt XVI. nach München-Riem (2006), nach Mariazell und Wien (2007), nach Santa Maria di Leuca und Brindisi (2008), nach Jerusalem und Bethlehem (2009), nach Prag (2009), nach Edinburgh und London (2010), nach Venedig (2011), nach Madrid (2011), nach Berlin, Erfurt und Freiburg im Breisgau (2011) teilgenommen.

 

2. Die „Eucharistische Ökumene“

 

Mein Projekt der „Eucharistischen Ökumene“ läuft bereits seit 14. Juni 2008. Ich habe dazu sehr ausführlich publiziert auf meiner Internetseite „Eucharistische Ökumene Eucharistic Ecumenism Eucaristica Ecumene Eucharistique Oecuménisme“.(4)

Kern meines Projekts, das auf die Lektüre des „Lima-Papiers“(5) 1984 zurückgeht, ist, dass eine Frau Priesterin in der römisch-katholischen Kirche werden kann, wenn sie in der Apostolischen Sukzession ordiniert bzw. geweiht ist, wenn sie den Papst anerkennt und wenn sie keine Konflikte mit der Lehre der römisch-katholischen Kirche hat, die die Glaubenskongregation in Gang setzen würden.(6) Es gibt keine einzige Widerrede von offizieller vatikanischer und päpstlicher Seite, dass mein Projekt der „Eucharistischen Ökumene“ unzutreffende Voraussetzungen hätte.

 

3. Die „Eucharistische Ökumene“ startete zwölf Jahre vor dem „Synodalen Weg“

 

Der Reformprozess in der römisch-katholischen Kirche wurde von mir am 14. Juni 2008 bei einer Messe mit Papst Benedikt XVI. im apulischen Santa Maria di Leuca begonnen.(7) Es begann mit den beiden Themen Ökumene und Priesterweihe für Frauen in der römisch-katholischen Kirche. Als Papst Benedikt XVI. im Jahr 2010 offiziell mit der Aufarbeitung der Missbrauchsfälle an Kindern und Jugendlichen in der römisch-katholischen Kirche begann, war ich von Anfang an mit dabei.

Genau diese Themen gehören zu den Gesprächsthemen des sogenannten „Synodalen Wegs“, der von der Deutschen Bischofskonferenz und dem Zentralkomitee der Deutschen Katholiken begonnen wurde, nachdem er auf der Frühjahrssynode der deutschen Bischöfe 2019 in Lingen beschlossen wurde. Die Deutsche Bischofskonferenz und vor allem das Zentralkomitee der Deutschen Katholiken stellt sich damit nicht hinter mein Projekt der „Eucharistischen Ökumene“, sondern reklamiert meine ökumenischen und frauenrechtlichen Fortschritte für sich, ohne mich überhaupt zu nennen. Zudem versucht der „Synodale Weg“ die Früchte meiner Arbeit für sich zu reklamieren und verbindet sie mit Forderungen für mehr Zuständigkeiten für Laien. Diese sind meines Erachtens bei meinen Themen nicht zielführend.(8)  

Die erste Synodalversammlung des „Synodalen Wegs“ fand vom 30. Januar bis 2. Februar 2020 in Frankfurt/Main statt. Auf meine Anfrage, ob ich an der ersten Synodalversammlung teilnehmen könne, antwortete weder die Deutsche Bischofskonferenz noch das Zentralkomitee der Deutschen Katholiken. Ich nahm an der Eröffnungsmesse im Frankfurter Dom am 30. Januar 2020 teil. Eine Verbindung zwischen meinem Projekt der „Eucharistischen Ökumene“ und dem „Synodalen Weg“ wollen die Verantwortlichen nicht sehen und nicht anerkennen. Dennoch bleibt das Faktum, dass ich mit meinen Reformbestrebungen in der römisch-katholischen Kirche bereits zwölf Jahre vorher begonnen habe.

 

4. Cardinale in pectore seit 20. November 2010

 

Papst Benedikt XVI. hat mich am 20. November 2010 zur Cardinale in pectore kreiert. Ich habe dazu am 20. November 2020 eine Fotosession veröffentlicht.(9) Seit 2013 arbeite ich in Vollzeit als freiberufliche Journalistin. Zusätzlich bin ich Pfarrerin der evangelisch-lutherischen Kirche in Bayern (ohne Dienstauftrag). Kurz gesagt: Ich bin als evangelische (!) Frau (!) von Papst Benedikt XVI. zur Cardinale in pectore kreiert worden.

Im Folgenden möchte ich mit Ihnen einige Implikationen dieser Fakten teilen.

 

5. Evangelische Kirchen weigern sich, den Papst anzuerkennen

 

Meine „Eucharistische Ökumene“ ist nicht gescheitert oder ähnliches. Die evangelischen Kirchen weigern sich, den Papst voll umfänglich und ohne Vorbehalte anzuerkennen. Die Exkommunikation Martin Luthers aus der römisch-katholischen Kirche und dessen polemische und hasserfüllte Papstkritik, die Züge von Martin Luthers sprachlicher Verortung im nicht-klerikalen Volk aufweist, wirkt bis heute nach.(10)

 

6. Nicht alle Protestantinnen und Protestanten können Teil der römisch-katholischen Kirche werden

 

Ein Manko meiner „Eucharistischen Ökumene“ bisher ist, dass die Vertreter der römisch-katholischen Kirche nicht alle Protestanten und Protestantinnen ohne Ausnahme in der römisch-katholischen Kirche haben wollen. Deshalb kann es keine Eucharistiefeier geben, die die Einheit unter den Konfessionen konstituieren würde. Eine solche Eucharistiefeier war ursprünglich meine Idee, die aus meiner Lektüre des „Limapapiers“ 1984 entsprang.

 

7. Anerkennung des Papstes und Gehorsamsversprechen als Cardinale in pectore

 

Als Cardinale in pectore habe ich einige Rechte, die alle Kardinäle haben, einige Rechte habe ich nicht.

Ich habe mich aus freiem Willen dem Papst unterstellt und muss ihm gehorchen, wenn er etwas sagt. Jedes Jahr erneuere ich dieses Versprechen bei der Crisma Messe im Petersdom während der Karwoche. Die Crisma Messe habe ich jedes Jahr zwischen 2006 und 2019 in Rom mitgefeiert.(11) 2020 und 2021 war das Reisen wegen der Corona-Pandemie nicht möglich.(12)

Der Status Cardinale in pectore kann mir lebenslang nicht aberkannt werden. Ich könnte wie jeder Kardinal den Papst um meine Entlassung bitten. Der amtierende Papst könnte mich wie jeden Kardinal auffordern, die Kardinalsrechte ruhen zu lassen.

Papst Franziskus hat in seiner Amtszeit einzelne Kardinäle abgesetzt. Dies geschah, weil sie des Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen für schuldig befunden wurden. Ein solcher Vorgang ist bei mir nicht zu erwarten, da ich mich seit 2010 ununterbrochen für den Schutz Minderjähriger vor sexuell motivierter Gewalt einsetze.

 

8. Der Weg von der Cardinale in pectore zur Kardinälin

 

Der Papst kann mich in einem Konsistorium öffentlich nennen und damit würde ich offiziell Kardinälin mit allen Rechten und Pflichten werden. Die Entscheidung obliegt allein dem Papst. Es gibt keinen Hinderungsgrund von meiner Seite. Würde ich meine Ordinationsrechte, die ich in der evangelisch-lutherischen Kirche in Bayern am 21. Mai 1995 erworben habe, beispielsweise aus versicherungsrechtlichen Gründen oder wegen anstehender Verrentung niederlegen, so würde sich mein Status in der römisch-katholischen Kirche als Cardinale in pectore nicht ändern.

 

9. Mamabile. Vier Stimmen im Konklave am 12. März 2013

 

Beim letzten Konklave nach dem Rücktritt von Papst Benedikt XVI. habe ich am 12. März 2013 vier Stimmen bei der Wahl zum Papst bekommen.(13) Im zweiten Wahlgang soll ich eine Stimme erhalten haben. Nach der erstmaligen Nennung meines Namens in der Sixtinischen Kapelle sollen Kardinäle spontan applaudiert haben. Es ist unklar, ob mich im Konklave 2013 vier oder fünf Kardinäle zur Päpstin gewählt haben.(14) Ich bin als Cardinale in pectore mamabile. Daran ändert mein Status als Pfarrerin der evangelisch-lutherischen Kirche in Bayern (2013: außer Dienst, jetzt: ohne Dienstauftrag) nichts. Ich bin die erste Frau weltweit, die als Frau mamabile ist.(15)

Letztmals wurde die Gültigkeit des Konklaves, aus dem 2013 Papst Franziskus hervorging, im Sommer 2020 bestätigt. Wäre meine Wahl als Cardinale in pectore im Konklave am 12. März 2013 ungültig, wäre der gesamte erste Wahlgang ungültig. In der Folge wäre das gesamte Konklave ungültig und Papst Franziskus wäre nicht rechtmäßig zum Papst gewählt worden. Das Konklave 2013 ist gültig und damit sind meine vier Stimmen gültig. So Gott will(16) wird sich mein Status als Cardinale in pectore und als Frau, die mamabile ist, bis zum nächsten Konklave nicht ändern.

 

10. Implikationen für das nächste Konklave

 

Um im nächsten Konklave gewählt werden zu können, muss ich als Cardinale in pectore nicht persönlich in der Sixtinischen Kapelle anwesend sein. 2013 hielt ich mich während des Konklaves am 12. März 2013 in Bayreuth auf.

Sollte Papst Franziskus vor dem nächsten Konklave öffentlich meinen Namen als Kardinälin nennen, so hätte ich als Frau und als Pfarrerin der evangelisch-lutherischen Kirche in Bayern (ohne Dienstauftrag) das Recht, mit den anderen Kardinälen der römisch-katholischen Kirche, die unter 80 Jahre alt sind, in die Sixtinische Kapelle zum Konklave einzuziehen.

Sollte ich meine Ordinationsrechte der evangelisch-lutherischen Kirche in Bayern vor dem nächsten Konklave niederlegen und sollte mich Papst Franziskus öffentlich als Kardinälin nennen, so dürfte ich ebenfalls am nächsten Konklave persönlich teilnehmen. Es wäre dann sogar meine Pflicht, daran teilzunehmen.

Sollte ich meine Ordinationsrechte der evangelisch-lutherischen Kirche in Bayern vor dem nächsten Konklave niederlegen und sollte ich beim nächsten Konklave Cardinale in pectore sein, so wäre ich wie beim letzten Konklave wählbar und damit mamabile.

 

11. Übertritt in die römisch-katholische Kirche

 

Einige nennen meinen Übertritt in die römisch-katholische Kirche als konstitutiven Bestandteil für meine weitergehende Einbeziehung in die römisch-katholische Kirche und vor allem als Voraussetzung für die Weihe zur Bischöfin in der römisch-katholischen Kirche.

Dies könnte eine Reaktion darauf sein, dass es von Seiten des Landesbischofs der evangelisch-lutherischen Kirche in Bayern Dr. Heinrich Bedford-Strohm interne Äußerungen gibt, dass ich als Bischöfin der römisch-katholischen Kirche gegenüber ihm weisungsabhängig wäre. Dies wäre selbstverständlich nicht der Fall, da sich meine Rechte und Pflichten als Pfarrerin der evangelisch-lutherischen Kirche in Bayern (ohne Dienstauftrag) bisher nur auf Bayern beziehen und da meine Rechte als Cardinale in pectore in der römisch-katholischen Kirche unabhängig von meinem Status als Pfarrerin der evangelisch-lutherischen Kirche in Bayern (ohne Dienstauftrag) sind.

Ich habe seit 1. Juli 2000 keinen Dienstauftrag als Pfarrerin in der evangelisch-lutherischen Kirche in Bayern mehr. Am gleichen Tag habe ich damit begonnen, zölibatär und ohne Sex (keusch) zu leben. Mein Status in der evangelisch-lutherischen Kirche wurde zunächst mit dem Zusatz „außer Dienst“ versehen und soll nun „ohne Dienstauftrag“ lauten. Ersteres wurde mir mündlich mitgeteilt, letzteres per Mail. Hierzu liegen mir keinerlei offizielle Äußerungen der evangelisch-lutherischen Kirche in Bayern vor. Allerdings gibt es auch keine gegenteiligen Äußerungen diesbezüglich. Das Führen eines Titels ohne Berechtigung fiele unter das Strafrecht.

Da ich seit 21 Jahren keinen Dienstauftrag in der evangelisch-lutherischen Kirche in Bayern habe, bin ich selbstverständlich als Cardinale in pectore nicht an die Weisungen des Landesbischofs der evangelisch-lutherischen Kirche in Bayern gebunden. Gleiches gälte, sollte ich als Päpstin gewählt werden. Solche Dominanzvorstellungen aus der evangelisch-lutherischen Kirche in Bayern sind absurd.

Gleichwohl muss ich mich als Pfarrerin der evangelisch-lutherischen Kirche in Bayern (ohne Dienstauftrag) an mein Ordinationsversprechen halten. Meine Ordinationsrechte könnten mir im Falle des Zuwiderhandelns aberkannt werden.

Das Engagement der evangelisch-lutherischen Kirche in Bayern zu meinen Gunsten lässt alle Wünsche offen. Ich erwäge seit einiger Zeit, meine Ordinationsrechte niederzulegen, da die evangelisch-lutherische Kirche in Bayern selbst in schwersten Zeiten, die ich 2008 und 2009 erlebt habe, jegliche Hilfe unterlassen hat und da ich nicht mit 65 Jahren verrentet werden will. Würde ich vom Papst als Kardinälin genannt werden, könnte ich bis zur Vollendung des 80. Lebensjahres für die römisch-katholische Kirche arbeiten.

Durch die Tatsache, dass ich von Papst Benedikt XVI. am 20. November 2010 zur Cardinale in pectore kreiert wurde und durch die Tatsache, dass ich am 12. März 2013 vier Stimmen im Konklave als Cardinale in pectore bekommen habe, kann man mit guten Gründen die These aufstellen, dass ich bereits inoffizielles Mitglied der römisch-katholischen Kirche bin. Ob dann ein offizieller Übertritt noch unverzichtbar wäre, damit ich eine relevante Anzahl von Stimmen im Konklave bekommen könnte oder damit ich die Weihe zur Bischöfin in der römisch-katholischen Kirche erhalten kann, ist eine offene Frage.

 

12.  Kann eine Cardinale in pectore bzw. Kardinälin heiraten und mamabile sein?

 

Aufgrund meiner Rechte, die ich in der evangelisch-lutherischen Kirche in Bayern erworben habe, darf ich als Pfarrerin (mit oder ohne Dienstauftrag) heiraten. Als Pfarrerin der evangelisch-lutherischen Kirche in Bayern muss ich dazu vorher die Kirchenleitung der evangelisch-lutherischen Kirche in Bayern um Erlaubnis fragen.

Das Recht, heiraten zu dürfen, ist mir als Cardinale in pectore geblieben. Sollte ich als Cardinale in pectore heiraten wollen, müsste ich vorher den amtierenden Papst um Erlaubnis fragen. Wäre ich zum Zeitpunkt des nächsten Konklaves als Cardinale in pectore verheiratet, könnte ich genau wie beim letzten Konklave gewählt werden und wäre mamabile.

Dies bedeutet: Ich habe den Status einer Cardinale in pectore, ich darf mit Zustimmung des amtierenden Papstes heiraten und zusammen mit meiner Fähigkeit, mamabile zu sein, könnte es in nicht allzu ferner Zukunft sein, dass die römisch-katholische Kirche mit mir eines Tages eine verheiratete Päpstin haben könnte, sollte ich einen geeigneten Heiratskandidaten finden und sollte ich die dafür nötige Stimmenzahl im Konklave erhalten.

Die Voraussetzung dafür wäre selbstverständlich, dass ich einen geeigneten Mann finden würde, den ich heiraten würde und der mich heiraten würde und dass der amtierende Papst einer Heirat zustimmen würde. Sollte ich meine Ordinationsrechte als Pfarrerin der evangelisch-lutherischen Kirche in Bayern (ohne Dienstauftrag) nicht niedergelegt haben, müsste vermutlich auch die Kirchenleitung der evangelisch-lutherischen Kirche in Bayern ihre Zustimmung geben. Einen Geistlichen der römisch-katholischen Kirche (Priester, Bischof, Kardinal) darf ich nicht heiraten, da für jeden Geistlichen der römisch-katholischen Kirche das Zölibat gilt. Würde mich ein Geistlicher der römisch-katholischen Kirche heiraten, würde er vom amtierenden Papst vermutlich aus dem Dienst entlassen werden.

Dies sind theoretische Erörterungen. Derzeit lebe ich seit 1. Juli 2000, also seit 21 Jahren, nicht nur zölibatär, sondern ohne Sex, also keusch. Davor habe ich schon einmal zehn Jahre ohne Sex gelebt. Dieses Faktum ist Papst em. Benedikt XVI. sehr wichtig.

 

Fazit

 

Für die Zukunft der römisch-katholischen Kirche gibt es mit mir ungeahnte Möglichkeiten der Entwicklung und der Zukunftsgestaltung. Diese übertreffen die kühnsten Träume der sogenannten Reformerinnen und Reformer des sogenannten „Synodalen Wegs“ weit.

Warum geht die Entwicklung seit 2010 nicht weiter? Nach schweren Körperverletzungen, die mir in den Jahren 2008 und 2009 zugefügt wurden, habe ich Jahre der Rekonvaleszenz und eine Operation hinter mir und bin vielleicht noch immer nicht so belastbar, wie es für ein Bischofsamt nötig wäre. Außerdem ist derzeit kein in Frage kommender Bischofssitz unbesetzt.

Würde ich vom Papst öffentlich als Kardinälin genannt, stünde mir als erster Frau weltweit das Recht der Weihe zur Bischöfin in der römisch-katholischen Kirche zu. Mit dieser Weihe wäre dann zumindest eine ökumenische Teileinheit gewährleistet. Ich wäre dann die erste Bischöfin in der römisch-katholischen Kirche. Derzeit bin ich seit zehn Jahren die einzige Cardinale in pectore. Es sieht so aus, als würde ich dies noch zehn Jahre bleiben.

Die römisch-katholische Kirche wird um mich, wenn es um richtig tief gehende Reformen geht, nicht herumkommen. Gleichzeitig versuche ich den Verantwortlichen in der römisch-katholischen Kirche alles in ihre Hände zu geben, dass sie den Reformprozess in Bezug auf Frauen, die zu Priesterinnen geweiht werden können, selbst durchführen können ohne mich, sollte mir etwas zustoßen. Ich bin sicher, dass weder Hohes noch Tiefes mich von der römisch-katholischen Kirche scheiden kann.

 

Elke Göß

 

(1) Vgl. Documento Preparatorio della XVI Assemblea Generale Ordinaria del Sinodo del Vescovi, 11.09.2021, Documento Preparatorio della XVI Assemblea Generale Ordinaria del Sinodo dei Vescovi (vatican.va),11.09.2021; vgl. For a Synodal Church: Communion, Participation, and Mission Vademecum für the Synod on Synodality, 11.09.2021, For a Synodal Church: Communion, Participation, and Mission Vademecum for the Synod on Synodality (vatican.va),11.09.2021

(2) Vgl. dpa (2021): Kirche mit Laien verbessern – Papst will weltweiten Prozess, Kirche mit Laien verbessern - Papst will weltweiten Prozess - Berliner Morgenpost,11.09.2021

(3) Vgl. Göß Elke (2007): Gänswein knackt in einer kompetenten, knappen und relevanten Präsentation eine kirchenrechtlich "harte Nuss", Rezension zu Gänswein Georg: Kirchengliedschaft gemäss dem Zweiten Vatikanischen Konzil: Zur Vorgeschichte, Erarbeitung und Interpretation der konziliaren Lehraussagen über die Zugehörigkeit zur Kirche, in: dies. (2017): Rezensionen 2004 bis 2015. Wegmarkierungen in der Literatur, Liberale Gesellschaftsanalyse, Band 12, ebook, S. 130f, Rnsionen (elkegoess.com),11.09.2021

(4) Vgl. Eucharistische Ökumene Eucharistic Ecumenism Eucaristica Ecumene Eucharistique Oecuménisme, www.eucharistia.info,11.09.2021

(5) Vgl. Taufe, Eucharistie und Amt. Konvergenzerklärungen der Kommission für Glauben und Kirchenverfassung der Ökumenischen Rates der Kirche, Frankfurt/Main und Paderborn, 1983, 5. Auflage

(6) In früheren Veröffentlichungen habe ich das Jahr 1981 genannt. Eine Rückfrage im Pfarramt meiner Heimatgemeinde St. Gumbertus in Ansbach, die jetzt erst möglich war, ergab, dass ich als 20-jährige Kirchenvorsteherin und Studentin der evangelischen Theologie einen Vortrag über das „Lima-Papier“ am 19. September 1984 vor dem Kirchenvorstand gehalten habe. Schriftliche Dokumente darüber liegen mir derzeit nicht vor.

(7) Vgl. Göß Elke (2013): Die eucharistische Ökumene mit in der apostolischen Sukzession ordinierten, zölibatär lebenden evangelischen Theologinnen ist durch Papst Benedikt XVI. vollzogen – ein persönliches Bekenntnis zum bayerischen Papst von einer lutherischen Pfarrerin, Erste Eucharistische Ökumene - Eucharistische Ökumene (eucharistia.info),11.09.2021

(8) Vgl Göß Elke (2021): Den Willen Jesu Christi tun und sein Haus auf Fels bauen. Synodalität und Petrusnachfolge, Wege, Ziele, Kräfte, Grenzen: Wege (popess.info),11.09.2021

(9) Vgl. Göß Elke (2020): Io sono rosso. 10 Jahre Rückblick, Io sono rosso. 10 Jahre Rückblick - Eucharistische Ökumene (eucharistia.info),11.09.2021

(10) Vgl. Kasper Walter Kardinal (2016): Martin Luther. Eine ökumenische Perspektive, Düsseldorf

Im Allgemeinen differieren die Auffassungen zur Ökumene von Walter Kardinal Kasper und meine Ideen und Interpretationen der Ökumene deutlich.

(11) Vgl. Göß Elke (2019): Die 11. Crisam-Messe mit der Erneuerung des priesterlichen Ordinationsgelübdes vor dem 14. Osterfest in Rom, 11. Crisma Messe 2019 - Eucharistische Ökumene (eucharistia.info),11.09.2021

(12) Vgl. Göß Elke (2020): 12. Erneuerung meines priesterlichen Versprechens am Gründonnerstag, 9. April 2020, online am Tag der Crisma Messe während der Corona-Pandemie, 12. Erneuerung des priesterlichen Versprechens (Crisma Messe) - Eucharistische Ökumene (eucharistia.info),11.09.2021

(13) Vgl. Göß Elke (2020): 12.03.2013 Die Wahl einer Päpstin wurde möglich, 12.03.2013 Wahl einer Päpstin wurde möglich - Eucharistische Ökumene (eucharistia.info),11.09.2021

(14) Ein Techniker des Vatikans soll diese Details aus dem Konklave 2013 verraten haben. Er soll gewusst haben, dass er wenig später sterben wird. Papst Benedikt XVI. hatte kurz vor dem Konklave 2013 erlassen, dass derjenige, der Informationen aus dem Konklave nach außen weitergibt, sich selbst exkommuniziert.

(15) Im 8. Jahrhundert gab es historisch wahrscheinlich Päpstin Johanna. Sie war als verkleideter Mann in das höchste Amt der römisch-katholischen Kirche gewählt worden.

(16) Vgl. Jakobus 4,15

 

Regensburg, 11. September 2021

update: 12. September 2021

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